Montag, 19. Dezember 2016

Gericht erlaubt Cannabis Anbau

Gericht erlaubt Cannabis-Anbau für Schmerzpatienten
Er ist an Multipler Sklerose erkrankt und lindert seine Schmerzen mit Cannabis: Ein 52-Jähriger konnte vor Gericht durchsetzen, dass sein Eigenanbau fortan legal ist. 
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmalig einem schwerkranken Mann den Cannabis-Anbau zu Hause erlaubt. Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, entschieden die Bundesrichter in Leipzig. (BVerwG 3 C 10.14)
Damit hatte die Klage eines an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Mannes in dritter und letzter Instanz Erfolg. Der 52-Jährige aus Mannheim ist seit 1985 an MS erkrankt und lindert die Symptome seiner Krankheit seit vielen Jahren mit Cannabis. Die Pflanzen baut er zu Hause an. Weil das nicht legal ist, kämpfte er für eine Ausnahmegenehmigung.
Die Vorinstanz hielt solch eine Erlaubnis zwar für grundsätzlich gerechtfertigt, weil der Kläger schwer erkrankt sei und die Behandlung mit Cannabis zu einer Linderung seiner Beschwerden führe. Dem Mann stehe aber mit dem aus Cannabis gewonnenen Dronabinol ein "gleich wirksames Medikament" zur Verfügung, weil seine Krankenkasse die Kostenübernahme dafür letztlich zugesagt habe. Der Kläger machte geltend, dass das aus Cannabis gewonnene Medikament negative Nebenwirkungen habe, die er bei Konsum von Cannabis nicht verspüre.

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