Montag, 2. Mai 2016

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 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Schwerkranker darf Cannabis anbauen

Stand: 06.04.2016 18:01 Uhr


Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmalig einem schwerkranken Mann den Cannabis-Anbau zu Hause erlaubt. Wenn es keine andere Therapiemöglichkeit gebe, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, entschieden die Richter.

Das Bundesverwaltungsgericht hat schwer erkrankten Patienten erstmals die Möglichkeit zum eigenhändigen Anbau von Cannabis eröffnet. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte müsse einem an Multipler Sklerose erkrankten Mann eine Ausnahmegenehmigung für die Kultivierung der Pflanzen erteilen, entschied das Gericht in Leipzig in einem wegweisenden Urteil. Bislang war in solchen Fällen noch nie eine Erlaubnis erteilt worden.

Der 52-Jährige leidet seit rund 30 Jahren an Multipler Sklerose und konsumiert zur Linderung der Symptome regelmäßig Cannabis - zwischen drei und vier Gramm pro Tag. Eine Alternative zur Therapie mit Cannabis gibt es aus Sicht seiner Ärzte nicht.

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